Hygienevorschriften in den Duisburger Hallen

Auswirkungen auf den Besuch in den Duisburger Hallen

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Bei einem Besuch der Mercatorhalle/Rheinhausen-Halle/Glückauf-Halle sind folgende Hygienevorschriften gem. der aktuellen CoronaSchVO NRW einzuhalten.

  • Die Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der jeweiligen Halle die Erfüllung eines der 3G’s (genesen, vollständig geimpft, getestet) nachweisen sowie ein persönliches Ausweisdokument als Legitimation vorweisen können.
  • Tests gelten nur PCR- oder Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden und durch ein offizielles Labor bescheinigt sind.
  • Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.