Veranstaltungshighlights in den Duisburger Hallen

Abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm im November und Dezember 2021

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In der Mercatorhalle, Rheinhausen-Halle und Glückauf-Halle geht es endlich wieder los!

Die Besucherinnen und Besucher können sich auf die folgenden Eventhighlights im November und Dezember dieses Jahres freuen.

(Stand: 10. November 2021)

Mercatorhalle Duisburg:

  • 4. Philharmonisches Konzert | 10. November 2021, 19:30 Uhr
  • Torsten Sträter | 13. November 2021, 20:00 Uhr
  • Bechstein - Klavierabend | 14. November 2021, 19:00 Uhr
  • 50 Jahre IKiBu – die Geburtstagsshow | 19. November 2021, 18:00 Uhr
  • Höhner Weihnacht | 26. November 2021, 19:30 Uhr
  • 5. Philharmonisches Konzert | 01. / 02. Dezember 2021, 19:30 Uhr
  • Sportschau | 03. Dezember 2021, 19:00 Uhr
  • Toccata 2 | 04. Dezember 2021, 16:00 Uhr
  • 4. Kammerkonzert | 05. Dezember 2021, 19:00 Uhr

Rheinhausen-Halle:

  • Nur drei Worte | 16. November 2021, 20:00 Uhr
  • Nightwash Live | 17. November 2021, 20:00 Uhr
  • Tabaluga – oder die Reise zur Vernunft | 18. November, 17:00 Uhr
  • The Spirit of Freddie Mercury | 01. Dezember 2021, 20:00 Uhr
  • Lydia Benecke – PsychopatINNEN | 03. Dezember 2021, 20:00 Uhr
  • Die Schöne und das Biest | 05. Dezember 2021, 20:00 Uhr
  • Aschenputtel – das Musical | 27. Dezember, 16:00 Uhr

Glückauf-Halle:

  • SCHTONK! | 11. November 2021, 20:00 Uhr

Bei einem Besuch der Mercatorhalle, Rheinhausen-Halle und Glückauf-Halle sind die folgenden Hygienevorschriften gem. der aktuellen CoronaSchVO NRW vom 10. November 2021 einzuhalten:

  • Aktuell gilt in den Duisburger Hallen gem. CoronaSchVO NRW eine 3-G-Regel. Veranstalter können und dürfen abweichend davon für die jeweilige Veranstaltung allerdings auch strengere Regelungen (2-G) festlegen und verbindlich vorgeben. Wir bitten Sie, sich vorab zu informieren, unter welchen Bedingungen Ihre Veranstaltung stattfindet.
  • Die Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Duisburger Hallen die Erfüllung eines der 2-, oder 3-G’s (genesen, vollständig geimpft, bei 3G -getestet-) nachweisen sowie ein persönliches Ausweisdokument als Legitimation vorweisen können.
  • Als Tests gelten nur PCR- oder Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden und durch ein offizielles Labor bescheinigt sind.
  • Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Hinweis für Kinder und Jugendliche:

  • Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden, sie sind getesteten Personen rechtlich gleichgestellt.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – normale Schulwochen: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie müssen dort, wo die 3G-Regel gilt, keinen Nachweis (also: weder Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung) vorlegen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Personen.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – Ferienzeit:
  • In den Ferien gelten für Schüler auch die üblichen 3G-Regeln, da in dieser Zeit in den Schulen nicht getestet wird. D.h., beim Besuch einer Veranstaltung müssen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Jugendliche ab 16 Jahren einen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

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Bildnachweis: Thomas Berns

Kontakt für Medienvertreter:
Patrick Kötteritzsch, Telefon +49 (0)203 30525-27, E-Mail: p.koetteritzsch@duisburgkontor.de